Bevor es daran geht, sich mit Bewerbungsschreiben und Lebenslauf via Online-Bewerbung um eine neue Stelle zu bewerben und so den Traumjob zu angeln, steht für viele mit dem Kündigungsschreiben eine ganz andere Herausforderung vor der Tür. Schließlich kündigt man nicht jeden Tag, muss aber natürlich für eine wirksame Kündigung einige wichtige Dinge beachten.

Formale Vorgaben der Kündigung

Niemand ist es gewohnt, Kündigungen zu schreiben. Allerdings kann dabei einiges schief gehen – und das kann schwerwiegende Folgen bis hin zu Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht nach sich ziehen. Damit eine Kündigung rechtsverbindlich ist, muss das Kündigungsschreiben einige formale Vorgaben erfüllen. Eine davon ist, dass mündliche Kündigungen oder Kündigungsschreiben, die per E-Mail oder Fax gesendet werden, nicht gültig sind. Wer eine Kündigung schreiben möchte, muss dies schriftlich in Papierform tun. Dies gilt auch für eine Kündigung in der Probezeit.

Folgende Vorgaben müssen ebenfalls enthalten sein:

  • Sind alle Formalia (Namen & Adressen) enthalten?
  • Wird ein konkreter Adressat (Vorgesetzter oder Personaler) genannt?
  • Steht im Dokument das Wort „Kündigung“?
  • An Datum & Unterschrift gedacht?

Formalia

Der Name des Arbeitnehmers, dessen volle Adresse sowie Name und Anschrift des Arbeitgebers müssen im Kündigungsschreiben unbedingt korrekt und vollständig genannt werden. Diese Punkte können als Anschrift und Absender wie in einem normalen regulären Brief genannt werden.

Adressat

An wen ist die Kündigung gerichtet? Ein „Sehr geehrte Damen und Herren“ reicht beim Kündigungsschreiben nicht aus. Das Schreiben muss an den zuständigen Betreuer der Personalabteilung oder den korrekten Vorgesetzten gerichtet sein, um gültig zu sein.

Überschrift des Kündigungsschreibens

Die Kündigung sollte immer mit einer Betreffzeile oder einer Überschrift versehen werden, die das Wort Kündigung enthält und somit klar zeigt, worum es sich handelt. Darüber hinaus gibt es einige weitere mögliche Angaben in der Überschrift, die man erwähnen kann: Personalnummer, Eintritts- und Enddatum der Beschäftigung. Ein Beispiel:

Kündigung meines Arbeitsvertrages vom 01.06.2015 zum 31.10.2017

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Briefkopf mit Datum

Um im Streitfall einen Beweis für die fristgerechte Kündigung zu haben, sollte unbedingt ein Datum im Briefkopf enthalten sein, um so die Verbindlichkeit des Kündigungsschreiben abzusichern.

Klare Formulierung

Aus dem Kündigungsschreiben muss die Kündigung einwandfrei hervorgehen und dass das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Dazu sollte man vorab checken, welche Kündigungsfrist genau im Arbeitsvertrag angegeben wird, um nicht eine böse Überraschung zu erleben. Ein Beispiel:

Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordentlich zum 31.10.2017.

Unterschrift, Ort und Datum der Unterschrift

Außerdem muss die Kündigung auf jeden Fall handschriftlich unterschrieben werden. Zusätzlich sollte man Ort und Datum der Unterschrift ebenfalls beifügen.

Kündigungsschreiben: Unbedingt alle Fristen einhalten

Fehler in der Kündigungsfrist sind die häufigsten Fehler, die in der Kündigung vorkommen. Welche Kündigungsfrist vorliegt, erfährt man mit einem Blick in den Arbeitsvertrag. Dort ist vermerkt, welche Fristen es gibt und ob beispielsweise zum Monatsende oder zum 15. des Monats eine Kündigung möglich ist. Diese Fristen sind verbindlich. Natürlich kann man, wenn man ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, um eine frühere Freigabe bitten. Doch dies ist reine Kulanz.

Ein Beispiel:

Wer eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hat und die Kündigung am 19.07.2017 abgibt, kann zum 31.10.2017 ordentlich und fristgerecht kündigen.

Kündigungsschreiben als Word-Datei oder Pages-Datei downloaden:

Unterschrift drauf, fertig!

Was kann man noch im Kündigungsschreiben erwähnen?

Wer sich absichern möchte, kann in der schriftlichen Kündigung um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Austrittsdatums bitten. So ist man auf der sicheren Seite. Außerdem ist es möglich, im Kündigungsschreiben auch direkt um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten. So spart man Zeit und muss sich nicht erneut an die Personalabteilung wenden.

Achtung: Einen Kündigungsgrund muss man nicht nennen. Allerdings kann man sich, wenn man sich im Guten trennt, in der schriftlichen Kündigung durchaus auch für das Arbeitsverhältnis bedanken und dem Unternehmen alles Gute für die Zukunft wünschen.

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