Voller Vorfreude und Motivation beginnen die meisten ihren neuen Job. Natürlich möchte man gerade in der Anfangszeit beim Arbeitgeber einen guten Eindruck hinterlassen. Einige merken jedoch nach wenigen Wochen oder Monaten, dass sie sich nicht so richtig wohlfühlen. Möglicherweise entspricht der Job nicht den eigenen Erwartungen oder die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten funktioniert einfach nicht.
Auf der anderen Seite kann es natürlich auch passieren, dass der Chef mit dem neuen Mitarbeiter nicht zufrieden ist. Mangelnde Leistung, fehlende Zuverlässigkeit oder unterschiedliche Vorstellungen – Gründe gibt es viele.
In solchen Situationen ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch während der Probezeit wahrscheinlich die beste Lösung. Im Folgenden haben wir alles Wissenswerte über die Kündigung in der Probezeit zusammengestellt:

  • Welche Regeln gelten in der Probezeit?
  • Welche Kündigungsgründe gibt es in der Probezeit durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
  • Was ist in einem Kündigungsschreiben zu beachten?
  • Wie geht es mit Bewerbungen nach einer Kündigung in der Probezeit weiter?

Was ist eigentlich die Probezeit?

Die Vereinbarung einer Probezeit ist in Deutschland weit verbreitet. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein festgelegter Zeitraum, der dazu dient, dass sich Arbeitnehmer und -geber erst einmal kennenlernen. Ziel des Arbeitgebers sollte es sein, den Arbeitnehmer in Unternehmensprozesse und -strukturen einzuführen und zu beobachten, ob dieser in das Unternehmen passt und für die Aufgaben geeignet ist. Ebenso kann der Arbeitnehmer die Probezeit nutzen, um sich mit der Arbeit vertraut zu machen und für sich herauszufinden, ob der Job ihm liegt.

Welche besonderen Regeln gelten in der Probezeit?

Die Probezeit bietet die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag schneller aufzuheben. Sie kann zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden, Pflicht ist dies aber nicht. Sie ist optional und laut Gesetz nicht vorgeschrieben. Die Dauer der Probezeit ist auf maximal sechs Monate beschränkt. Bei einer Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Kündigung in der Probezeit - Fakten

#1 Verkürzte Kündigungsfrist

Das Besondere an der Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis ist, dass sie eine verkürzte Kündigungsfrist enthält. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Wochen bzw. 14 Tage zu einem beliebigen Zeitpunkt. Das bedeutet, dass eine Kündigung nicht zwei Wochen vor Monatsende eingegangen sein muss. Sie kann beispielsweise auch zum 8. oder 21. eines Monats erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwei Wochen später. Eine Kündigung in der Probezeit ist somit auch am letzten Tag möglich. Wurde vorher allerdings keine Probezeit vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

Die Kündigungsfrist ist nur für eine ordentliche Kündigung in der Probezeit gültig. Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung gilt in der Regel schon ab dem nächsten Tag. Hierfür muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Gründe für eine fristlose Kündigung in der Probezeit können beispielsweise regelmäßige Unpünktlichkeit, Konkurrenztätigkeit, Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung oder Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot sein.

#2 Kündigungsschutz

Die Probezeit hat zwar Einfluss auf die Kündigungsfrist, nicht jedoch auf den Kündigungsschutz. Ein Kündigungsschutz besteht erst ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Da dies oftmals genau der Dauer der Probezeit entspricht, greift dieser Schutz für Arbeitnehmer in der Probezeit nicht – das gilt auch bei einer Probezeit von unter sechs Monaten oder wenn keine Probezeit vereinbart wurde. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis also ohne Angabe von Gründen beenden. Trotzdem ist der Arbeitnehmer nicht vollkommen ungeschützt. Willkürliche Kündigungen oder Kündigungen aufgrund persönlicher Eigenschaften wie Sexualität sind nicht erlaubt und somit unwirksam.

Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, die einen Sonderkündigungsschutz genießen. Zu diesen Gruppen zählen zum Beispiel schwangere Frauen. Wird eine Frau also während der Probezeit schwanger, ist eine Kündigung wegen Schwangerschaft nicht zulässig.

Kündigungsgründe in der Probezeit

Die Gründe für eine Kündigung in der Probezeit können vielfältig sein. Neben den oben genannten Gründen, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können, gibt es noch viele Weitere, weshalb ein Arbeitsverhältnis schon in der Probezeit beendet wird – und das sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite.

Kündigung in der Probezeit durch Arbeitgeber

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird grundsätzlich zwischen personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Kündigung unterschieden. Alle drei sind ordentliche Kündigungen.

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich festgelegte Arbeit nicht leisten kann. Die Ursache hierfür können zum Beispiel der Verlust oder das Fehlen von Fähigkeiten sein, die zur Erbringung der geforderten Arbeitsleistung notwendig sind. Krankheit stellt einen der häufigsten Gründe für eine personenbedingte Kündigung in der Probezeit dar. Hiervon ist jedoch erst die Rede, wenn jemand regelmäßig und längerfristig krank ist.

Verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Pflichten und verhält sich somit vertragswidrig, liegt eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen, regelmäßige Unpünktlichkeit und grobe Beleidigungen sind einige Beispiele dafür.

Kann ein Unternehmen den Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht weiter beschäftigen, kommt es meistens zu einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Schließung einzelner Abteilungen oder eine Betriebsstilllegung durch Insolvenz sind in der Praxis häufige Ursachen.

Kündigung in der Probezeit durch Arbeitnehmer

Natürlich hat auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit, während der Probezeit zu kündigen. Wie bereits weiter oben erwähnt, kann ein Kündigungsgrund zum Beispiel sein, dass die eigenen Erwartungen an den Job vom Arbeitgeber nicht erfüllt oder das Berufsbild nicht den Vorstellungen entspricht. Möglicherweise hat sich der Arbeitnehmer etwas anderes unter diesem Beruf vorgestellt oder ihm wurde tatsächlich etwas anderes versprochen.

Möglich sind auch Probleme oder Überforderung mit den Aufgaben. Hierbei empfiehlt es sich allerdings, zunächst mit Vorgesetzten zu sprechen. Meistens können so schon einige Probleme geklärt werden. Eine intensivere Einarbeitung oder ein direkter Ansprechpartner erweist sich oftmals schon als Lösung.

Schwierigkeiten mit Mitarbeitern und Vorgesetzten können einen weiteren Grund darstellen, der zu einer Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer führt. Schlechtes Arbeitsklima, mangelnde Integration in das Team oder Mobbing sind leider Dinge, die vorkommen können. Hilft auch hier ein offenes Gespräch nicht, ist eine Kündigung die letzte Maßnahme.

Das Kündigungsschreiben

Hat der Arbeitnehmer oder -geber sich dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis schon während der Probezeit zu beenden, ist eine schriftliche Kündigung notwendig. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam.

Das Kündigungsschreiben muss einige wichtige Informationen enthalten:

  • Angaben zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Ort und aktuelles Datum
  • Betreff, der deutlich macht, dass es sich um eine Kündigung in der Probezeit handelt
  • Datum, an dem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde
  • Kündigungsfrist inkl. Datum der Beendigung
  • Unterschrift

Im Internet gibt es einige kostenlose Kündigungsschreiben als Word- und Pages-Vorlage, an denen man seine Kündigung in der Probezeit orientieren kann.

Bewerbung nach der Kündigung in der Probezeit – Wie vorgehen?

Auch wenn eine Kündigung in der Probezeit eine unangenehme Sache ist – sie kommt vor. Manchmal passt es einfach nicht zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. Wichtig ist, dass man sich nicht herunterziehen lässt, sondern positiv in die nächste Bewerbungsphase geht. Statt der Kündigung zu viel Bedeutung zu schenken, sollte man den Fokus eher auf eine potentielle neue Stelle legen. Den Arbeitgeber interessieren in erster Linie die Motivation und Kompetenzen des Bewerbers. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor allem diese Dinge in der Bewerbung hervorzuheben.

Die Kündigung in der Probezeit muss in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch grundsätzlich nicht erwähnt werden. Ging die Probezeit zwei Monate oder kürzer, kann man diese im Lebenslauf weglassen. Erfolgte die Kündigung jedoch erst nach mehreren Monaten, würde sich eine zu große Lücke im Lebenslauf ergeben. Hier ist es ratsam, die Probezeit mit aufzunehmen. Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch, sollte man ehrlich sein und bei der Wahrheit bleiben. Eine kurze Begründung, warum die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen nicht funktioniert hat, genügt. Das zeigt dem Arbeitgeber sogar, dass man kritikfähig ist und die Fähigkeit zur Selbstreflexion besitzt.

Fazit

Nach einer Kündigung in der Probezeit gilt es, neuen Mut zu sammeln und sich auf seine persönlichen Stärken zu konzentrieren – unabhängig davon, ob die Kündigung von Arbeitgeber oder -nehmer ausging. Ein Jobverlust ist nicht ausschlaggebend für den weiteren Karriereerfolg. Solange die Persönlichkeit, die Qualifikationen und die Bewerbungsunterlagen stimmen, gibt es immer eine zweite Chance.

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