Briefumschläge, Bewerbungsmappen, Fahrtkosten oder Hotelübernachtungen: Alle Ausgaben, die im Rahmen einer Jobsuche anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewerbung letztlich erfolgreich war oder nicht.

Menschen in Arbeit zu bringen, ist eines der Hauptanliegen des Staates. Deshalb honoriert er auch die Bemühungen seiner Bürger, einen Job zu finden, und beteiligt sich an sehr vielen Kosten, die im Bewerbungsprozess anfallen.

Bewerbungskosten sind Werbungskosten

Die Bewerbungskosten können in der Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten angegeben werden. Als Werbungskosten sind gemäß Einkommensteuergesetz alle Aufwendungen definiert, die „zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ getätigt werden. Entscheidend für die Absetzbarkeit von Ausgaben ist gemäß Definition also der Zweck. Fallen Ausgaben nicht aus privaten, sondern aus beruflichen Gründen an, können diese in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Bewerbungskosten können abgesetzt werden

Bewerbungskosten erstatten lassen? Die Liste an absetzbaren Bewerbungskosten ist lang. Solange nachgewiesen werden kann, dass bestimmte Kosten notwendig für eine erfolgversprechende Bewerbung waren, werden diese vom Finanzamt akzeptiert. Hierbei ist es aber nicht erforderlich, dass die Bewerbung schlussendlich auch zu einer Anstellung führt. Das eigentliche Ziel der Jobsuche, also die Erwerbung von Einnahmen, ist ausschlaggebend für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen. Typische Bewerbungskosten sind zum Beispiel:

Bewerbungsmaterialien

  • Bewerbungsmappen
  • Briefpapier
  • Kopien (Zeugnisse etc.)
  • Briefumschläge & Briefmarken
  • Bewerbungsfotos

Recherchekosten & Dienstleistungen

  • Fachliteratur & Ratgeber
  • Vorbereitende Kurse
  • Bewerbungscoaching
  • Bewerbungsassistenz (z.B. die Gebühr für richtiggutbewerben.de)
  • Stelleninserate

Reisekosten

  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Parkgebühren
  • Übernachtungen
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Umzüge

Bewerbungskosten ohne Belege absetzen

Die oben genannten Ausgaben können bei Vorlage entsprechender Nachweise in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Sollten für bestimmte Kosten keine Belege mehr verfügbar sein, dann können in einigen Fällen aber auch einfach Pauschalbeträge beansprucht werden. Die wichtigsten Pauschalen sind:

Entfernungs- und Umzugskostenpauschale 

Liegen keine Zugtickets oder Tankkostenabrechnungen für Reisen zu Bewerbungsgesprächen mehr vor, dann können pauschal 30 Cent pro Kilometer (Hin- und Rückweg) in der Steuererklärung abgesetzt werden. War die Bewerbung erfolgreich und muss zur Aufnahme des Jobs in eine andere Stadt umgezogen werden, können die Umzugskosten bei Vorlage von Belegen (für z.B. Umzugsunternehmen) komplett abgesetzt werden. Zusätzlich kann eine Umzugskostenpauschale ohne Nachweise in Höhe von 764 Euro (Singles) bzw. 1.528 Euro (Paare) genutzt werden.

Verpflegungsaufwand und Bewerbungsunterlagen

Sind im Rahmen der Bewerbung mehrtägige Reisen erforderlich, dann wird pro Tag eine Pauschale für den sog. Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt. Bei Reisen innerhalb Deutschlands beträgt diese Verpflegungspauschale 24 Euro pro Tag.

Für jede klassische Bewerbung in Papierform gibt es pauschal 8,50 Euro. Für eine Online-Bewerbung immerhin noch 2,50 Euro.

Steuererklärung für Studierende und Berufseinsteiger

Bewerbungskosten können übrigens unabhängig davon abgesetzt werden, ob eine Bewerbung für eine Festanstellung, einen Nebenjob, einen Ferienjob oder bspw. ein Praktikum während des Studiums erfolgt. Eine Steuererklärung ist in den meisten Fällen sogar schon während des Studiums empfehlenswert. Neben ihren Bewerbungskosten können Studierende nämlich noch viele weitere Studienkosten von der Steuer absetzen oder – sofern noch keine Steuern gezahlt werden – im Rahmen eines Verlustvortrags geltend machen.

Mittlerweile gibt es für Studierende die einfache Möglichkeit, ihre Studienkosten online geltend zu machen. So bietet etwa das Berliner Unternehmen wundertax eine speziell für Studenten und Absolventen entwickelte Online-Steuererklärung an. Für Berufseinsteiger und Arbeitnehmer findet sich mit www.steuererklaerung.de ebenfalls eine schnelle und unkomplizierte Lösung für alle Steuerangelegenheiten. Im Durchschnitt können Arbeitnehmer in Deutschland mit einer Steuererstattung von 935 Euro pro Jahr rechnen.

Bewerbungskosten erstatten lassen: Das Antragsformular kann man direkt mit einem Klick auf den Button unten herunterladen. Downloaden, ausdrucken, ausfüllen und einfach abschicken.

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