Anlagen der Bewerbung: Was macht man damit? Die Bewerbung kommt gut an, ist inhaltlich top und der potenzielle Arbeitgeber ist sehr daran interessiert, den Bewerber genauer kennenzulernen. Doch bevor man zu einem ersten persönlichen Gespräch zum Kennenlernen eingeladen wird, wird der Background gecheckt – und ob die Angaben alle korrekt sind. Damit das geschehen kann, ist es unerlässlich, dass man die Arbeitszeugnisse der letzten Stationen in die Anlagen der Bewerbung packt und so dem Personaler zur Prüfung zur Verfügung stellt. Doch wohin gehören die Arbeitszeugnisse und wie sollte man diese mitschicken, wenn man seine Bewerbung per E-Mail verschickt? Unser Partner JEDDiT beantwortet 5 Fragen zu den Anlagen der Bewerbung, damit die Unterlagen ordentlich beim Unternehmen ankommen!
#1: Was sollte man in den Anlagen der Bewerbung mitschicken?
Die Anlagen der Bewerbung umfassen die Dokumente, die man neben Deckblatt, Bewerbungsschreiben und Lebenslauf zusätzlich dem potenziellen Arbeitgeber zur Verfügung stellen möchte. Schließlich möchte man sich präsentieren und ein komplettes Bild abgeben – und zusätzliche Informationen liefern. Schließlich kann man nicht alles, was man bisher gemacht hat, in seinen Lebenslauf packen. Hier kommt es aber ebenfalls darauf an, den Leser nicht zu
überfordern und nicht alle Arbeitszeugnisse oder Dokumente in die Anlagen zu packen. Meist reichen die letzten 2 bis 3 Stationen sowie Informationen zum Studium oder der Ausbildung aus. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regeln. Sollte eine Station, die länger zurückliegt, hervorragend zu der Stelle passen, sollte man das entsprechende Arbeitszeugnis natürlich ebenfalls den Anlagen der Bewerbung beifügen. Aber aufpassen, dass man seine Anlagen nicht unnötig aufbläst. Auch hier gilt: Weniger ist meistens mehr!
Achtung: Auf jeden Fall die gesamten Unterlagen zu einem Bewerbungsgespräch mitbringen, wenn man eingeladen wird. So hat man alles bei Rückfragen direkt dabei und ist gewappnet, wenn der Personaler noch etwas sehen möchte.
#2: Für die Anlagen: Muss man Arbeitszeugnisse beglaubigen lassen?
Viele Bewerber fragen sich bei der klassischen schriftlichen Bewerbung, die noch als Mappe per Post abgeschickt wird, ob Arbeits- oder Schulzeugnisse beglaubigt werden müssen. Grundsätzlich ist das nicht notwendig. Einfache Kopien reichen in den allermeisten Fällen aus.
Lediglich Universitäten verlangen oftmals eine beglaubigte Kopie des Dokuments, dass die Zulassung zum Studiengang bescheinigt – also vom Abiturzeugnis oder der Meister-Urkunde. Ansonsten muss man die Dokumente im Anhang der Bewerbung nicht beglaubigen lassen.
Außerdem: Niemals das Original-Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung mitschicken! So geht die eigene Version sehr schnell verloren, weil nicht alle Unternehmen die Bewerbungsunterlagen bei einem Misserfolg zurückschicken.
#3: In welcher Reihenfolge sollten die Arbeitszeugnisse angeordnet sein?
Bei der Reihenfolge der Anlagen kann man zwischen zwei Varianten wählen: Chronologisch oder a-chronologisch! Chronologisch heißt, das erste Zeugnis ist das Arbeitszeugnis mit dem am längsten zurückliegenden Datum. Weiter verbreitet ist allerdings inzwischen die Variante, mit dem letzten (und auch meist relevantestem) Arbeitszeugnis in der Anlage der Bewerbung zu beginnen. So sieht der Personaler oder potenzielle Chef direkt das Dokument, für das sich die allermeisten interessieren.
#4: Welches Dateiformat wählt man am besten bei einer Online-Bewerbung?
Wenn man seine Bewerbung per E-Mail verschickt, sollte man als Dateiformat immer das PDF wählen, damit es nicht das schöne Bewerbungsdesign zerschießt.
Denn: Alle Formatierungsprobleme umgeht man mit einer PDF-Datei, die normalerweise für alle auf dieselbe Weise zu öffnen ist. Hier sollte man am besten alle Dokumente (Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf und Anhang der Bewerbung) in EINER PDF-Datei versenden, damit alles übersichtlich bleibt.
#5: Gehören nur Arbeitszeugnisse in die Anlagen der Bewerbung?
Generell kann man neben den Arbeitszeugnissen auch weitere Dokumente in den Anlagen der Bewerbung dem potenziellen neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Üblich sind, wie oben bereits erwähnt, vor allem Informationen zum Studium oder der Ausbildung wie Abschlusszeugnisse.
Hilfreich können auch Belege zu zusätzlich erworbenen Qualifikationen sein: Dazu gehören Fortbildungen, Sprachkurse oder Weiterbildungen, deren Inhalt direkt mit der ausgeschriebenen Stelle in Verbindung stehen. So hat man die Möglichkeit, Softskills oder Kenntnisse zu belegen.
Bei vielen Arbeitgebern wird auch in der Ausschreibung bereits darauf hingewiesen, wenn bestimmte Dokumente (wie Nachweise zu notwendigen Fortbildungen oder eine Kopie des Führerscheins) bei der Bewerbung erwartet werden.